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"Gerechtigkeit"
Gedanken und Anregungen zum EFM-Jahresthema 2026

Forumsblog 5-2026 Gerechtigkeit für die Auschwitz-Opfer?
Am 20. Dezember 1963 begann der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess. 22 Angeklagte mussten sich wegen ihrer Taten im Konzentrationslager Auschwitz in der „Strafsache gegen Mulka u.a.“ verantworten, benannt nach dem ranghöchsten SS-Angehörigen Robert Mulka, Adjutant des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß. An 183 Verhandlungstagen sagten 360 Männer und Frauen vor Gericht aus, darunter 221 Auschwitz-Überlebende. Jedem einzelnen Angeklagten musste seine individuelle und persönliche Schuld nachgewiesen werden.
Am 19. und 20. August verkündete der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer die Urteile: Es gab sechs lebenslange Haftstrafen, aber die meisten Angeklagten kamen mit deutlich kürzeren Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren davon. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die Urteile stellten viele Beobachter und auch den Hauptinitiator, Staatsanwalt Fritz Bauer, nicht zufrieden. Allerdings regte der Prozess die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus an.
Im Folgenden wird der Auschwitz-Prozess unter dem Gerechtigkeits-Motiv in den Blick genommen. Die einzelnen Thesen behandeln aus unterschiedlichen Perspektiven verschiedene Aspekte dieser Thematik.
Devin O. Pendas, Der Auschwitz Prozess, Berlin 2013.
Friedrich-Martin Balzer/Werner Renz (Hrsg.), Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965), Bonn 2004.
These 1 Die Berichterstattung
Auch wenn im Rahmen des Prozesses vor allem durch die Tageszeitungen wie die „Frankfurter Rundschau“ oder die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (mit fast 1.000 Artikeln) ein großes Reservoir von Wissensbeständen über Auschwitz entstand, war die Öffentlichkeit bei der Verarbeitung der jüngsten deutschen Geschichte weitgehend verunsichert und überfordert. Zudem tauchte die Berichterstattung sehr selten als Hauptartikel auf. Zeitungen wie die „BILD“ – damals mit einer Auflage von vier Millionen die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung – berichteten kaum über den Auschwitz-Prozess. Angesichts der Ignoranz heißt es in einem FAZ-Artikel: „Auschwitz dauerte rund 1.500 Tage. Wie viel zählen da die wenigen Tage des Auschwitz-Prozesses?“
Trotz solcher Artikel hatte der Auschwitz-Prozess keine Auswirkungen auf die Meinung der Deutschen, obwohl sie mehrheitlich zum Zeitpunkt des ersten Auschwitz-Prozesses nicht von der Notwendigkeit der Aufhebung der Verjährungsfrist zu den NS-Gewaltverbrechen überzeugt waren. Die Faszination, mit der die Presse den Auschwitz-Prozess verfolgte, führte oft zu ambivalenten Reaktionen in der Bevölkerung, was wiederum bei den Journalisten das Gefühl verstärkte, sie müssten nun in erster Linie die Rolle als demokratische Wahrheitssucher übernehmen. Auf diese Weise wurde nur in 18 Prozent der Artikel das von einer Nachrichtenagentur bereitgestellte Material zum Auschwitz-Prozess unbearbeitet übernommen. Bei 76 Prozent der Artikel übernahm ein Journalist der jeweiligen Zeitung persönlich die Recherche und verfasste dann die Artikel für die Zeitung.
Was das bedeuten konnte, zeigt sich in einem Artikel, der zum Prozessbeginn am 20. Dezember 1963 in der Wochenzeitung „Die Zeit“ unter dem Titel „Auschwitz vor Gericht“ erschien. Bereits im ersten Satz reihen sich mehrere Zahlenangaben nebeneinander: „22 Angeklagte, 200 Zeugen, 700 Seiten Anklageschrift“. Im weiteren Verlauf finden sich weitere Aneinanderreihungen von durch Zahlen vermittelbaren Sachverhalten, so die Anzahl der Bände von Verfahrensakten, die in die Ermittlungsverfahren involvierte Anzahl von Zeugen, die Dauer der Ermittlungen und Ähnliches. Keinerlei Hinweise gibt es hier dagegen auf die Struktur des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Stattdessen war in den „ZEIT“-Artikeln vom „KZ-Prozess“ die Rede oder es wurde vermerkt: „Die Zahlen sprechen für sich.“ bzw. „Der Schrecken verschwindet hinter Paragraphen, Verordnungen, Befehlen.“
Erst ein Jahr später, 1964, ist vom furchtbarsten Kapitel deutscher Geschichte, nämlich den Schreckensjahren der „Todesfabrik“ Auschwitz die Rede.
Diese Feststellungen lassen darüber nachdenken und diskutieren, welche Rolle Medien früher und heutzutage für die Bewusstseinsbildung der Nutzer spielen und welche Folgerungen sich daraus für Form, Inhalt und Stil von Berichterstattung und deren Rezeption ergeben.
https://www.zeit.de/1963/51/auschwitz-vor-gericht
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/314099/urteil-im-frankfurter-auschwitz-prozess/
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/204287/der-frankfurter-auschwitz-prozess/
These 2 Vorläufer-Prozesse
Neben den von den Alliierten durchgeführten Hauptverbrecherprozessen in Nürnberg gab es auch durch deutsche Bürger und Institutionen initiierte Prozesse wie den Ulmer Prozess 1958, der an die oberflächlichen Entnazifizierungsverfahren anknüpfte, die viele NS Täter Seit 1951 in den Staatsdienst eingliederte. Entsprechend Adenauers Forderung nach einer generellen Amnestie für alliierte Strafen forderten viele Deutsche einen „Schlussstrich“ unter die Nazi-Verbrechen. Erst durch den Ulmer Prozess gegen Bernhard Fischer-Schweder, den Kommandeur des Einsatzkommandos „Tilsit“, das 1941 im litauischen Memel (heute: KlaipÄ—da) mehrere tausend Jüdinnen und Juden ermordet hatte, änderte sich die Bewusstseinslage: Dem Gericht gelang es, ihm und neun weiteren Angeklagten die Beteiligung an insgesamt 5.502 Morden nachzuweisen. Es war der erste Prozess vor einem deutschen Gericht, in dem Massenmorde verhandelt wurden. Er machte öffentlichkeitswirksam deutlich, dass NS-Verbrecher unbestraft in Deutschland lebten und arbeiteten.
Bernhard Fischer-Schweder war 1941 als Polizeidirektor in Memel maßgeblich beteiligt an den Massakern an Juden und Kommunisten. Mit leicht verändertem Namen und Geburtsdatum schlüpfte er unbelastet durch die Entnazifizierung und stand ab 1954 im Dienst des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg als Leiter eines Flüchtlingslagers in Ulm. Bei der Prüfung seiner Personalunterlagen fielen die falschen Tatsachen aber auf. Um die Angelegenheit ohne Aufsehen zu bereinigen, wurde Fischer-Schweder vorgeschlagen, sein Arbeitsverhältnis selbst zu beenden und damit einer Kündigung zuvorzukommen. Die Sache wäre damit möglicherweise folgenlos geblieben, hätte Fischer-Schweder nicht vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung geklagt. Auch sein gleichzeitiger Versuch, wieder als Beamter in den Polizeidienst eingestellt zu werden, führte dazu, dass sich ehemalige Mitarbeiter und Zeugen an sein verbrecherisches Vorleben erinnerten. Schließlich erstattete die Jüdische Gemeinde Stuttgart am 12.09.1955 Strafanzeige gegen Fischer-Schweder.
Dieser Fall verdeutlicht, wie sehr die Strafverfolgung von NS-Tätern oftmals sowohl von Zufällen als auch vom Zusammenwirken couragierter Menschen abhing und fordert auf zum Nachdenken und Diskutieren darüber, welche Möglichkeiten heute die Enkelgeneration hat, für eine systematische Suche und Aufdeckung den Zufall zu minimieren.
Nicht nur die Auschwitzprozesse in München 2011 (Demjanjuk) bzw. Lüneburg 2015 (Gröning) belegen, dass solche Recherchen von Erfolg gekrönt sein können.
Elke Koch, Der Ulmer Einsatzgruppenprozess – 1958. In: Klaus Pfleger (Hrsg.), Die Geschichte(n) der württembergischen Staatsanwaltschaften, Vaihingen/ Enz 2009.
These 3 Mord oder „Befehlsnotstand“?
Dem Ausmaß des organisierten Massenmordes an europäischen Juden konnte ein Mord-Paragraph, der für eine Verurteilung individuelle Tatnachweise voraussetzte nicht gerecht werden. Dem damaligen Strafgesetzbuch zufolge konnten Täter nur dann verurteilt werden, wenn ihnen eine direkte Beteiligung an Morden nachgewiesen werden konnte, was einschloss, dass die Tat ohne Befehl und aus niederen Motiven wie zum Beispiel Rassenhass begangen worden war. Da sich die Täter oft auf den so genannten „Befehlsnotstand“ beriefen und bekundeten, dass ihnen bei Unterlassung ihrer Taten Gefahr für Leib und Leben gedroht hätte, verschärfte sich das Dilemma einer gerechten Urteilsfindung. Als besonders schwierig erwies sich, in dem quasi-industriell aufgebauten Mordkomplex des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz einer einzelnen Person die Hauptverantwortung für eine einzelne Tat nachzuweisen.
Die Prozesse halfen jedoch, Debatten in Gang zu bringen, die den Umgang mit NS-Verbrechen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten bestimmten.
Als unvermeidlich zeitgebunden spiegeln die Urteilstexte die „Schranken des öffentlichen Bewusstseins“ der nachfaschistischen Gesellschaft im Kalten Krieg anhand der „Relikte der Sprache des Dritten Reiches“. Zudem wird der berüchtigte Kommissarbefehl in den Urteilen zwar erwähnt, aber völkerrechtlich nicht konsequent als klarer Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung analysiert. Auch zeigen sich die Grenzen der strafrechtlichen Logik (z. B. bei der Diskussion um Befehlsnotstand oder der Einordnung bestimmter Erschießungen).
Ebenso die Tendenz, Glaubwürdigkeit – z.B. den Ruf „Nie wieder Auschwitz“ – an die klare Parteinahme für die frühen Warner und Verfolgten vor und nach 1933 zu binden und somit Verantwortlichkeit einzuengen.
Diese Überlegungen verdeutlichen, warum der Auschwitz-Prozess ein juristischer, politischer und gesellschaftlicher Schlüsselprozess der Bundesrepublik war: Er machte die strukturellen Grenzen des bürgerlichen Strafrechts gegenüber dem nationalsozialistischen Völkermord sichtbar und reflektierte kritisch die Diskrepanz zwischen einem auf Einzeltäter mit subjektiven Motiven zugeschnittenen Strafrecht und einem Verbrechen, dessen „exponentieller“ Charakter das individuelle Handeln zugleich voraussetzt und übersteigt.
Sie regen dadurch zum Nachdenken und Diskutieren darüber an, was es bedeutet, dass auch im Juristischen das Ganze oft größer als die Summe seiner Teile ist bzw. wirkt, wenn ein Prozess zum Drama und der Gerichtssaal zur Bühne stilisiert oder inszeniert wird und welcher Stellenwert der persönlichen Verantwortlichkeit zukommt.
Devin O.Pendas, Der Auschwitz Prozess, Berlin 2013.
These 4 Die literarische Verarbeitung
Während Martin Walser (1927-2023) den Prozess als Beispiel für das Goethe-Motto: „Willst Du Dir ein hübsch Leben zimmern, musst Dich ums Vergangne nicht kümmern“ beschrieb, inszenierte Peter Weiss (1916-1982) den Prozess und seinen Kontext als dokumentarisches Theaterstück, in dem er selbst als Lebender auftaucht, vor dem sich verschließt, was hier geschah, weil er – aus einer anderen Welt kommend – nichts als seine Kenntnis von Ziffern, von niedergeschriebenen Berichten, von Zeugenaussagen als Teil seines Lebens besitzt.
Für Walser hat der Prozess gegen „die Chargen von Auschwitz“ eine Bedeutung erhalten, die mit dem Rechtsgeschäft nichts mehr zu tun habe, weil in der Geschichtsforschung Enthüllung, moralische und politische Aufklärung einer Bevölkerung mitlaufe, die offenbar auf keinem anderen Wege zur Anerkennung des Geschehenen zu bringen war. Er schreibt: „Über ein Jahr lang haben wir in der Zeitung gelesen, wie es zuging in Auschwitz. Wir waren vielleicht sogar im Gerichtssaal in Frankfurt. Wir kennen die Gesichter der Angeschuldigten, wir erinnern uns an einzelne Zeugen, und am meisten erinnern wir uns an fürchterliche Einzelheiten. Das Unglaubliche hat sich am tiefsten eingeprägt. Das Unvorstellbare hat den nachhaltigsten Eindruck gemacht.“
Peter Weiss ist überzeugt, der Beobacher aus der Welt der Lebenden, „er trägt daran“ (an dem dargestellten Geschehen), „doch fassen kann er nur, was ihm selbst widerfährt. Nur wenn er selbst von seinem Tisch gestoßen und gefesselt wird, wenn er getreten und gepeitscht wird, Weiss er, was dies ist. Nur wenn es neben ihm geschieht, dass man sie zusammentreibt, niederschlägt, in Fuhren lädt, Weiss er wie dies ist.“
Vor diesem theoretischen Hintergrund schildert er in seinem „Divina-Commedia“-Projekt was die Beteiligten im Prozess – Täter und Opfer – berichten: Der erste Teil schildert die Eindrücke und Erinnerungen von Überlebenden und Zeugen, die die unmenschlichen Bedingungen, die Tötungen und die Infrastruktur des Lagers beschreiben. Der zweite Teil fokussiert die Verfolgung, die Vernehmungen und die Verteidigung der Täter, die im Lager tätig waren. Der dritte Teil zeigt „in 11 Gesängen“ die physischen und psychischen Qualen der Häftlinge, die durch Misshandlungen, Folter und die ständige Todesgefahr geprägt sind. Der vierte Teil enthält anhand der Figur des Dante eine künstlerische Auseinandersetzung mit den Themen des Bösen, der Schuld und der Erinnerung durch Szenen mit Dante, Vergil und anderen Figuren aus dem „Inferno“. Der letzte Teil zeigt die symbolische Abkehr von den Verbrechen durch das Ablegen der Kostüme und den Übergang in den Nebel. Es erfolgt ein Applaus, der den Abschluss der Aufführung markiert.
Aufgrund der zeitgeschichtlichen Bedeutung des Auschwitz-Prozesses wurde das Divina-Commedia-Projekt jedoch zurückgestellt und der dritte Teil als Die Ermittlung separat veröffentlicht.
Walsers Bericht zeigt: Die detaillierte Berichterstattung über die Gräueltaten in Auschwitz führte in der Bevölkerung zu einer paradoxen Mischung aus Faszination und Abgestoßensein von den schrecklichen Details der Verbrechen.
Peter Weiss zeigt den Auschwitz-Prozess als notwendige, aber unzureichende Ermittlung: Er legt die Funktionsweise des Vernichtungslagers in erschütternder Genauigkeit offen, kontrastiert Zeugnisse der Überlebenden mit Täter-Entlastungsreden, kritisiert Befehlsgehorsam- und Verjährungsrhetorik und markiert zugleich die prinzipielle Unfähigkeit des Prozesses, das Geschehene wirklich zu verstehen oder zu sühnen. Zugleich nutzt er den Prozess als Bühne für eine Selbstbefragung der Nachgeborenen und Intellektuellen und für eine Kritik an der bundesrepublikanischen Tendenz zur Normalisierung und Amnesie.
Unterstützt wird diese Tendenz durch die von den Verteidigern benutzte Methode, Vorwürfe zu bestreiten, zu leugnen oder zu relativieren sowie durch ihre Art der Selbstinszenierung, die Zeugenaussagen einschüchtern sollte. Zu dieser Strategie gehörte auch, bei erdrückender Beweislast das „Geständnis“ in Rechtfertigungsform zu formulieren, indem Sachverhalte im Blick auf den angeblichen „Befehlsnotstand“ expliziert, normalisiert oder fragmentiert werden.
Beide Formen der literarischen Verarbeitung – Walser und Weiss - unterstreichen auf ihre Weise die Faszination für das Grauenhafte, die dazu führte, dass Auschwitz in der Erinnerungskultur oft auf die brutalsten und unvorstellbarsten Details reduziert wurde, während die systemischen und gesellschaftlichen Ursachen der Verbrechen in den Hintergrund traten. Das regt zum Nachdenken und Diskutieren darüber an, wie Menschen durch Erinnerungsarbeit dazu gebracht werden können, die Realität der Verbrechen zu begreifen und sich mit ihrer eigenen Rolle und mit der kollektiven Verantwortung auseinanderzusetzen, ohne in die Selbstrechtfertigungsmuster der damaligen Angeklagten zu verfallen.
Robert Walser, Unser Auschwitz, Hamburg 2015.
Peter Weiss: Meine Ortschaft In: P.W.,Rapporte. Frankfurt/ M., 1968.
These 5 Ein professioneller Augenzeugenbericht
Neben diesen literarischen Formen der Verarbeitung und den veröffentlichten Tonbandmitschnitten des Prozesses liefert Emmi Bonhoeffer, die Schwägerin von Dietrich Bonhoeffer, einen subjektiven Einblick in das Geschehen. Als offizielle Zeugenbetreuerin liegt ihr Fokus auf der Situation der Opfer. Sie schreibt:
„Bis zu diesem Zeitpunkt war es offenbar niemandem in den Sinn gekommen, darüber nachzu-denken, was es für diese Menschen zwanzig Jahre nach ihrer schrecklichen Tortur bedeuten musste – die sie inzwischen vielleicht endlich bis zu einem gewissen Grad überwunden hatten –, all das plötzlich wieder ausgraben zu müssen, sich bis ins kleinste Detail daran zu erinnern und danach
damit allein zu sein, allein hier in diesem Land, das sie von seiner schlimmsten Seite kennengelernt
hatten. Wir waren uns sofort einig, dass etwas getan werden musste, und schon am nächsten
Tag hörte ich mir eine Verhandlung der Auschwitz-Prozesse an, um den damaligen Sachverhalt
und die Atmosphäre, in der diese Menschen, denen wir helfen wollten, als Zeugen aussagen mussten, ein wenig besser zu verstehen“.
Die Lektüre ihres Berichtes ermutigt zum mehrfachen Perspektivwechsel: Von der Täter- zur Opferperspektive und von der damaligen Täterrolle und Opfererfahrung zur aktuellen jeweiligen Verarbeitungsstrategie als Angeklagte bzw. Zeugen. Dabei bildet das Thema Auschwitz vermutlich nur den Auslöser für umfassende Experimente mit solchen Perspektivwechseln.
Emmi Bonhoeffer, Zeugen im Auschwitz-Prozeß, Wuppertal 1965.
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